1. Wir benötigen bei normalen Veranstaltungen bis 700Personen einen normalen Lichtstrom der nur für uns zur Verfügung stehen muss.
Der Stromanschluss muss Ordnungsgemäß abgesichert sein.
sollte das nicht gewährleistet sein haftet der Veranstalter bei Schäden.
Nimm 2 kann nicht zur Verantwortung gezogen werden wenn sie deswegen nicht auftreten können. Die Gage ist hier im Vollen umfang zu bezahlen.
2.Unterbrechung von Einlagen, Spiele usw. verlängert die Spielzeit nicht.
3.Der Veranstalter ist für die Sicherheit von Musiker und Equipment verpflichtet. Bei nicht einhalten ist Nimm 2 berechtigt den Auftritt abzubrechen.
4. Es muss der kürzeste Weg zur Bühne frei zugänglich sein und eine dafür entsprechende Parkmöglichkeit für unseren transporter freigehalten werden.
5.Muss das Equipment für die Veranstaltung in ein anderes Stockwerk getragen werden, freuen wir uns über Hilfe.
6.Verpflegung der Musiker ist währen der Gesamten Veranstaltung, kostenlos vom Veranstalter zur Verfügung zu stellen.
7. Die Bühne darf nur unter Abstimmung mit Herrn. Baumgartner Thomas betreten werden.
8. Ca. 2-4 Wochen vorher wird von uns eine Rechnung ausgesendet.
Die muss vor dem Veranstaltungstag beglichen werden.
Hier sind Wochenende und Feiertage einzuplanen.
Die Gage kann auch vor Auftrittsbeginn in Bar beglichen werden.
Firmen und Vereine bekommen nach der Veranstaltung eine Rechnung
können aber auch direkt abrechnen.
9. Im Krankheitsfall sind wir bemüht einen Ähnlichen ersatz zu suchen.
10. Bei einem Open Air muss eine entsprechende Bühne mit Überdachung und auf 3 Seiten, Wind und Wetter geschützte sein.
Bei nicht Einhaltung oder schlechter Bühnenausführung ist Nimm 2 berechtigt den Auftritt abzusagen.
Die Gage ist muss ohne Abzug beglichen werden.
11. Im Krankheitsfall sind wir bemüht einen Ähnlichen ersatz zu suchen.
12. Stornobedingungen bei Absage durch den Veranstalter
Absage über 52 Wochen: 50%
Absage bis 24 Wochen vorher: 70 %
Bei einer Absage am Tag des Auftrittes: 100%
13. AKM, Steuern, Abgaben und Gebühren sind vom Veranstalter zu begleichen.
14. Bei Nichtzahlung werden Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten, sowie bankmäßige Zinsen verrechnet.
15.Gerichtsstand Schärding.